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Ein Studiengang muss mindestens eine, kann jedoch auch mehrere Studienordnungen besitzen. Diese umfassen die nicht veränderlichen, studiengangsspezifischen Stammdaten (Metadaten) wie zb die Bezeichnung und Studienkennzahl oder den akademischen Grad, womit das Studium abschließt.
Jede Studienordnung enthält mindestens einen oder auch mehrere Studienpläne - entsprechend der Anzahl an Organisationsformen im Studiengang. Wird die Ausbildung vollzeit (VZ), berufsbegleitend (BB) bzw. als Fernstudium (Distance Learning bzw. DL) angeboten, ist pro Organisationsform ein eigener Studienplan zu erstellen.