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Jede LV ist Teil eines Moduls. Um Module und Lehrveranstaltungen abbilden zu können, kommen zwei oder drei Ebenen zur Anwendung:
Aus „Aktuelle Themen Wirtschaftsingenieurwesen“ ist eine der LVs zu wählen. Die LVs können sich ohne Genehmigung innerhalb derselben STO- bzw. STPL-Version jährlich ändern.
- durch das Pflicht-MOD mit 3 ECTS ist definiert, dass nur eine der vier Wahl-LV zu wählen ist
um das Modul positiv abzuschließen.
Von den zwei Vertiefungsrichtungen mit jeweils vier LVs ist eine zu wählen. Die Änderung der Vertiefungsrichtungen und der dazugehörigen LVs bewirkt eine neue STPL-Version, die im Rahmen einer „nicht geringfügigen“ Änderung der STO durchzuführen ist.
- durch das Pflicht-MOD mit 12 ECTS definiert, dass nur eines der zwei Wahl-MOD zu wählen ist, um das Pflicht-MOD positiv abzuschließen.
- durch die Wahl-MOD mit 12 ECTS ist weiters festgelegt, dass alle vier LVs des gewählten Moduls zu absolvieren sind.
Von den zwei nicht-genehmigungspflichtigen Vertiefungsrichtungen „Technologietransfer“ und „Zukunftsforschung“ ist eine zu wählen. Jede Vertiefungsrichtung besteht aus vier Wahl-LVs.
Die Änderung der Vertiefungsrichtungen und der dazugehörigen LVs bewirkt keine neue STPL-Version, da es sich um nicht-genehimgungspflichtige Wahl-MOD handelt. Eine Änderung des übergepordneten Pflicht-MOD (zB neue Bezeichnung) bewirkt jedoch eine neue STPL-Version., die im Rahmen einer „nicht geringfügigen“ Änderung der STO durchzuführen ist.
- durch das Pflicht-MOD mit 12 ECTS ist definiert, dass LVs aus beiden Wahl-MOD zu wählen sind.
- durch das Wahl-MOD mit 6 ECTS ist definiert, dass mindestens 2 LVs pro Wahl-MOD zu absolvieren sind
um das Modul positiv abzuschließen.
Würden pro Wahl-MOD alle 4 LVs gewählt werden, fallen dennoch nur 6 ECTS pro Modul in die Gesamtbewertung, da für die Berechnung die ECTS auf Modul-Ebene und nicht LV-Ebene verwendet werden.