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Wählbare Module und Lehrveranstaltungen kommen in unterschiedlichem Umfang und nur in einem oder in mehreren Studiensemestern vor. Sie können unterschiedlich bezeichnet werden bzw. mit unterschiedlichen Intentionen verknüpft sein:
Im Hinblick auf die Abbildung innerhalb eines Studienplans (und der späteren Darstellung im LV-Plan) soll ein einheitlicherer Rahmen auf Basis folgender Unterscheidungsmerkmale geschaffen werden:
Hierbei handelt es sich um die von allen Studierenden verpflichtend zu absolvierenden Module bzw. LVs eines Studienplans. Die meisten Module und LVs eines Studienplans sind PF-MOD bzw. PF-LV.
PF-MOD und PF-LV sind ein expliziter Teil des genehmigungspflichtigen Studienplans. Streichung, Änderung oder Neueinführung von PF-MOD oder PF-LV (Bezeichnung, ECTS u.a.) führt zu einer neuen STO-Version inklusive einem neuen STPL, die im Rahmen einer „geringfügigen“ oder „nicht geringfügigen“ oder „akkreditierungspflichtigen“ Änderung der STO zu genehmigen ist.
Attribute:
Hierbei handelt es sich um Module bzw. LVs, aus denen die Studierenden eines oder mehrere wählen können. W-MOD und W-LV sind ein Teil des Studienplans. Zu unterscheiden sind genehmigungspflichtige und nicht-genehmigungspflichtige W-MOD bzw. W-LV:
sind ein expliziter Teil des genehmigungspflichtigen Studienplans. Ihre Streichung, Änderung bzw. Neueinführung führt zu einer neuen STO-Version inklusive einem neuen STPL, die im Rahmen einer „geringfügigen“ oder „nicht geringfügigen“ oder „akkreditierungspflichtigen“ Änderung der STO durchzuführen ist.
Attribute „genehmigungspflichtige“ W-MOD bzw. W-LV:
können innerhalb derselben STO- bzw. STPL-Version ersetzt oder neu eingeführt werden.
Attribute „nicht-genehmigungspflichtige“ W-MOD bzw. W-LV:
Hierbei handelt sich um all jene Module und LVs, die nicht Teil des Studienplans sind. Von Studiensemester zu Studiensemester können neue SO-MOD bzw. SO-LV eingeführt werden.
Bezeichnungen von SO-MOD sind beispielsweise:
„Unterstützende Lehrangebote“, „Vorbereitung für Zertifizierungsprüfungen“, Einführungsveranstaltungen“, „Informationsveranstaltungen“ oder „Soziale Veranstaltungen“ etc.
Bezeichnungen von SO-LV sind beispielsweise:
„Kick-Off“, „Repetitorium“, „Tutorium“, „Info-Veranstaltung“, „Lernbegleitung“ etc.
Attribute SO-MOD bzw. SO-LV:
Jede LV ist Teil eines Moduls. Um Module und Lehrveranstaltungen abbilden zu können, kommen zwei oder drei Ebenen zur Anwendung:
Aus „Aktuelle Themen Wirtschaftsingenieurwesen“ ist eine der LVs zu wählen. Die LVs können sich ohne Genehmigung innerhalb derselben STO- bzw. STPL-Version jährlich ändern.
- durch das Pflicht-MOD mit 3 ECTS ist definiert, dass nur eine der vier Wahl-LV zu wählen ist
um das Modul positiv abzuschließen.
Von den zwei Vertiefungsrichtungen mit jeweils vier LVs ist eine zu wählen. Die Änderung der Vertiefungsrichtungen und der dazugehörigen LVs bewirkt eine neue STPL-Version, die im Rahmen einer „nicht geringfügigen“ Änderung der STO durchzuführen ist.
- durch das Pflicht-MOD mit 12 ECTS definiert, dass nur eines der zwei Wahl-MOD zu wählen ist, um das Pflicht-MOD positiv abzuschließen.
-durch die Wahl-MOD mit 12 ECTS ist weiters festgelegt, dass alle vier LVs des gewählten Moduls zu absolvieren sind.
Von den zwei nicht-genehmigungspflichtigen Vertiefungsrichtungen „Technologietransfer“ und „Zukunftsforschung“ ist eine zu wählen. Jede Vertiefungsrichtung besteht aus vier Wahl-LVs.
Die Änderung der Vertiefungsrichtungen und der dazugehörigen LVs bewirkt keine neue STPL-Version, da es sich um nicht-genehimgungspflichtige Wahl-MOD handelt. Eine Änderung des übergepordneten Pflicht-MOD (zB neue Bezeichnung) bewirkt jedoch eine neue STPL-Version., die im Rahmen einer „nicht geringfügigen“ Änderung der STO durchzuführen ist.
- durch das Pflicht-MOD mit 12 ECTS ist definiert, dass LVs aus beiden Wahl-MOD zu wählen sind.
- durch das Wahl-MOD mit 6 ECTS ist definiert, dass mindestens 2 LVs pro Wahl-MOD zu absolvieren sind
um das Modul positiv abzuschließen.
Würden pro Wahl-MOD alle 4 LVs gewählt werden, fallen dennoch nur 6 ECTS pro Modul in die Gesamtbewertung, da für die Berechnung die ECTS auf Modul-Ebene und nicht LV-Ebene verwendet werden.