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fas:bis-meldung

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BIS-Meldung (FAS)

Mit der BIS-Meldung verpflichten sich ErhalterInnen von Fachhochschulen und Universitäten zur regelmäßigen Bereitstellung bestimmter Informationen betreffend des Studienbetriebes. Die Daten sind gem. FH BIS-Verordnung Vers. 30.7.2012, in vorgegebenen Zeiträumen Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) zu übermitteln:


Zeitliche Abgrenzung

Jeder Meldungszeitraum besteht aus zwei Phasen:

1. Testphase von 01. bis 15. des Meldemonats

Innerhalb dieses Zeitraums können die in FAS generierten XML-Dateien probeweise auf die Website der AQ Austria geladen und validiert werden. Dies lässt sich so oft wiederholen, bis die Prüfung fehlerfrei durchgeführt und positiv abgeschlossen wird.

2. reguläre Meldephase ab 15. des Meldemonats (= Stichtag)

Ab diesem Zeitpunkt sind die BIS-relevanten Daten bis inkl. 30. des Meldemonats an die AQ Austria zu übermitteln.

Mit Stichtag des Meldemonats werden die Bearbeitungs-Stati wieder zurückgesetzt. Die zu meldenden Dateien müssen innerhalb der regulären Meldephase erneut auf die Website geladen und die Prüfung positiv abgeschlossen werden.


/var/www/wiki/data/pages/fas/bis-meldung.txt · Zuletzt geändert: 2022/11/30 10:53 von ma0080