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Mit Beginn des Sommersemesters 2021 wird der Prozess zur Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse online über CIS abgewickelt. Ein Antrag kann erst dann gestellt werden, wenn die Studierenden jener Lehrveranstaltung zugewiesen sind, die sie anrechnen lassen wollen. Diese Zuweisung erfolgt für das Sommersemester in der Regel bis Ende Jänner und für das Wintersemester bis Ende August.
Die LV-verantwortliche Person erhält im CIS eine Übersicht und Detailsicht über die durch eine Empfehlungsanforderung weitergeleiteten Anträge. In beiden Ansichten ist es möglich,
Die Studiengangsleitung trifft anschließend die Entscheidung, ob die Anrechnung genehmigt oder abgelehnt wird. Die Studierenden werden mittels Standardtext automatisch per E-Mail über diese Entscheidung informiert. Im Falle einer Ablehnung wird die Begründung der Studiengangs zusätzlich im E-Mail übernommen.
Das Ergebnis wird automatisch ins FAS übernommen.
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