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Die Studiengangsleitung kann über die Anträge selbst entscheiden oder eine Empfehlung bei der LV-verantwortlichen Person anfordern. (LV-Leitung oder, falls keine LV Leitung hinterlegt ist, alle der LV zugeordneten LektorInnen)
Solange Anträge auf eine angeforderte Empfehlung warten, können diese nicht weiterbearbeitet werden. Sie können die Anforderung jedoch über den Button „Empfehlung zurücknehmen“ zurücknehmen, solange sie nicht vom Lehrenden bearbeitet wurde. Der Button erscheint auch nur solange der Antrag auf eine Empfehlung des Lehrenden wartet.
Die folgenden Entscheidungsoptionen sind möglich:
Genehmigen: Stattgeben des Antrags, weil die Kenntnisse inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig sind.
Ablehnen: Ablehnung des Antrags, weil
Die Studierenden werden mittels Standardtext automatisch per E-Mail über die Entscheidung informiert. Im Falle einer Ablehnung wird die Begründung der Studiengangs zusätzlich im E-Mail übernommen.
Das Ergebnis wird automatisch ins FAS übernommen.