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Ein Studiengang muss mindestens eine, kann jedoch auch mehrere Studienordnungen (STO) besitzen.
Sie umfasst die nicht veränderlichen, studiengangsspezifischen Stammdaten:
⇒ Registerkarten auf STG-Ebene = Bearbeitung der Studienordnung
Wird die Ausbildung vollzeit (VZ), berufsbegleitend (BB) bzw. als Fernstudium (DL) angeboten, ist pro OrgForm ein eigener Studienplan zu erstellen.
Dieser umfasst jene Informationen, die sich von Studienjahr zu Studienjahr verändern können:
Einen wesentlichen Teil des Studienplans bildet die Studienplanmatrix, worin Informationen zu den angebotenen Lehrveranstaltungen entalten sind. Das StgvT bietet zur Verwaltung eine eigene Oberfläche, welche über die gleichnamige Registerkarte auf OrgForm-Ebene aufgerufen wird.
Darin werden Module und LVs innerhalb eines bestehenden Studienplans pro Studien- und Ausbildungsemester strukturiert und zugeordnet.
⇒ Registerkarten auf OrgForm-Ebene = Bearbeitung des Studienplans
⇒ mehr Infos zur Studienplanmatrix
Neben der OrgForm wird ein Studienplan auch durch die angegebene Sprache (jene, in der hauptsächlich kommuniziert wird - es muss nicht zwingend 100% der Lehre in dieser Sprache abgehalten werden) sowie seine Gültigkeit definiert.
Gültigkeitsschema am Beispiel eines Masterstudienganges, der im angegebenen Zeitraum eine gültige STO besitzt, di erstmals im WS2015 zum Einsatz kommt:
Pro Studien- und Ausbildungssemester ist zumindest eine gültige Studienordnung inkl untergeordnetem Studienplan erforderlich. Um mehr Flexibilität in der Entwicklung des Studienganges und der angebotenen Lehrinhalte zu ermöglichen, kann parallel zu einer bestehenden auch an einer weiteren Studienordnung gearbeitet werden, die dann zeitlich versetzt Gültigkeit erlangt.
Innerhalb eines Studiensemesters können auch zwei Studienordnungen gültig sein, jedoch nicht innerhalb eines Ausbildungssemesters: