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Eine Studienordung beschreibt die Inhalte einer Studienrichtung und stellt das Curriculum dar.
Ein Studiengang muss mindestens eine, kann jedoch auch mehrere Studienordnungen (STO) besitzen.
Diese umfassen die nicht veränderlichen, studiengangsspezifischen Stammdaten (Metadaten) wie z.B. die Bezeichnung und Studienkennzahl, Informationen zum Aufnahmeverfahren oder den akademischen Grad, mit dem das Studium abschließt.
Man spricht daher von der „Bearbeitung auf Studiengangsebene“.
⇒ Registerkarten der Studiengangsebene im Detail
Jede Studienordnung enthält mindestens einen Studienplan entsprechend der Organisationsform (OrgForm) im Studiengang.
Wird die Ausbildung vollzeit (VZ), berufsbegleitend (BB) bzw. als Fernstudium (DL) angeboten, ist pro OrgForm ein eigener Studienplan zu erstellen.
Dieser umfasst jene Informationen, die sich von Studienjahr zu Studienjahr verändern können, insbesondere die angebotenen Lehrveranstaltungen. Diese werden in einer eigenen Bearbeitungsoberfläche im StgvT administriert - der Studienplanmatrix. Darin werden Module und LVs innerhalb eines Studienplans pro Studien- und Ausbildungsemester strukturiert und zugeordnet.
Man spricht daher von der „Bearbeitung auf OrgForm-Ebene“
Da es nicht-genehmigungspflichtige, jährlich änderbare Wahl-MODs / Wahl-LVs gibt, deren Änderung keine neue STPL-Version erfordert, ist folgendes zu unterscheiden:
⇒ Registerkarten des Studienplans im Detail
⇒ mehr Infos zur Studienplanmatrix
Neben der OrgForm wird ein Studienplan auch durch die angegebene Sprache (jene, in der hauptsächlich kommuniziert wird - es muss nicht zwingend 100% der Lehre in dieser Sprache abgehalten werden) sowie seine Gültigkeit definiert.
Gültigkeitsschema am Beispiel eines Masterstudienganges, der im angegebenen Zeitraum eine gültige STO besitzt, di erstmals im WS2015 zum Einsatz kommt:
Pro Studien- und Ausbildungssemester ist zumindest eine gültige Studienordnung inkl untergeordnetem Studienplan erforderlich. Um mehr Flexibilität in der Entwicklung des Studienganges und der angebotenen Lehrinhalte zu ermöglichen, kann parallel zu einer bestehenden auch an einer weiteren Studienordnung gearbeitet werden, die dann zeitlich versetzt Gültigkeit erlangt.
Innerhalb eines Studiensemesters können auch zwei Studienordnungen gültig sein, jedoch nicht innerhalb eines Ausbildungssemesters: