Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


addons:stgvt:stgvt-sto-content-attr

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Letzte Überarbeitung Beide Seiten der Revision
addons:stgvt:stgvt-sto-content-attr [2020/02/21 09:55]
pollmann [Lehrauftragsstunden / LAS]
addons:stgvt:stgvt-sto-content-attr [2020/05/05 16:20]
pollmann [Lehrveranstaltungsstunden / LVS]
Zeile 44: Zeile 44:
  
 ===== Lehrveranstaltungsstunden / LVS ===== ===== Lehrveranstaltungsstunden / LVS =====
-Die **Summe der in einem Semester zu absolvierenden Lehrstunden einer Lehrveranstaltung**. Berechnung: LVS = SWS * SW.\\ Bei der Berechnung der LVS spielen - im Unterschied zu den ALVS - Gruppenteilungen keine Rolle. Die LVS sind die **aus „Studierendensicht“** gemäß Studienplan verpflichtend zu absolvierenden Lehrstunden. Dabei spielt die Lehrform (VO, UE, FL, Betreuung usw.) bei der Festlegung der LVS keine Rolle. Im Unterschied zu den ECTS umfassen die LVS nur den „Lehraufwand“ in Form von betreuten Lehrstunden (Präsenzzeiten,​ betreute Fernlehre, Projektbetreuung udgl.), nicht jedoch den eigenständigen „Lernaufwand“ der Studierenden außerhalb der betreuten Lehre (Vor-/​Nachbereitung,​ Prüfungsvorbereitung). Bei der Festlegung der LVS spielen die Regelungen für die Anwesenheit keine Rolle; besteht bei einer Vorlesung keine Anwesenheitspflicht,​ so hat dies keinerlei Auswirkungen auf den definierten LVS-Umfang (z.B. 30 LVS).+Die **Summe der in einem Semester zu absolvierenden Lehrstunden einer Lehrveranstaltung**. Berechnung: LVS = SWS * SW.\\ Bei der Berechnung der LVS spielen - im Unterschied zu den ALVS - Gruppenteilungen keine Rolle. Die LVS sind die **aus „Studierendensicht“** gemäß Studienplan verpflichtend zu absolvierenden Lehrstunden. Dabei spielt die Lehrform (VO, UE, FL, Betreuung usw.) bei der Festlegung der LVS keine Rolle. Im Unterschied zu den ECTS umfassen die LVS nur den **„Lehraufwand“ in Form von betreuten Lehrstunden (Präsenzzeiten,​ betreute Fernlehre, Projektbetreuung udgl.)**, nicht jedoch den eigenständigen „Lernaufwand“ der Studierenden außerhalb der betreuten Lehre (Vor-/​Nachbereitung,​ Prüfungsvorbereitung). Bei der Festlegung der LVS spielen die Regelungen für die Anwesenheit keine Rolle; besteht bei einer Vorlesung keine Anwesenheitspflicht,​ so hat dies keinerlei Auswirkungen auf den definierten LVS-Umfang (z.B. 30 LVS).
 \\ \\
  
/var/www/wiki/data/pages/addons/stgvt/stgvt-sto-content-attr.txt · Zuletzt geändert: 2020/09/08 17:06 von pollmann