Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Studienordnungen sind erstmals nach Akkreditierung eines neuen Studiengangs zu erstellen und werden vom FH-Kollegium im Einvernehmen mit dem Erhalter beschlossen (vgl. § 10 Abs.3 Z 4FHStG idgF). Folgeversionen werden häufig auf Basis der letztgültigen STO-Version erstellt und entsprechend adaptiert.
Die Entscheidung, ob eine neue STO-Version erforderlich ist, hängt von der Art der vorgesehenen Änderungen ab.
Eine vollständige und detailierte Beschreibung des Prozesses findet sich in Signavio ⇒ K.01.03.02 "Studienordnung ändern"