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Jede LV ist Teil eines Moduls. Um Module und Lehrveranstaltungen abbilden zu können, kommen zwei oder drei Ebenen zur Anwendung:
Aus „Aktuelle Themen Wirtschaftsingenieurwesen“ ist eine der LVs zu wählen. Die LVs können sich ohne Genehmigung innerhalb derselben STO- bzw. STPL-Version jährlich ändern.
- durch das Pflicht-MOD mit 3 ECTS ist definiert, dass nur eine der vier Wahl-LV zu wählen ist, um das Modul positiv abzuschließen.
Das Pflicht-MOD „Vertiefungsrichtung“ beinhaltet die zwei genehmigungspflichtigen Wahl-MOD „Technologietransfer“ und „Zukunftsforschung“. Jedes der Wahl-MOD besteht wiederrum aus vier genehmigungspflichtigen Pflicht-LVs.
Eine Änderung der Pflicht-MOD bzw. der dazugehörigen LVs bewirkt eine neue STPL-Version, die im Rahmen einer „nicht geringfügigen“ Änderung der STO durchzuführen ist.
Das Pflicht-MOD „Vertiefungsrichtung“ beinhaltet die zwei nicht-genehmigungspflichtigen Wahl-MOD „Technologietransfer“ und „Zukunftsforschung“. Jedes der Wahl-MOD besteht wiederrum aus vier nicht-genehmigungspflichtigen Wahl-LVs.
Die Änderung der Wahl-MOD und der dazugehörigen LVs bewirkt keine neue STPL-Version, da es sich um nicht-genehimgungspflichtige Wahl-MOD handelt. Eine Änderung des übergepordneten Pflicht-MOD (zB neue Bezeichnung) bewirkt jedoch eine neue STPL-Version, die im Rahmen einer „nicht geringfügigen“ Änderung der STO durchzuführen ist.
- durch das Pflicht-MOD mit 12 ECTS ist definiert, dass LVs aus beiden Wahl-MOD zu wählen sind.
- durch das Wahl-MOD mit 6 ECTS ist definiert, dass mindestens 2 LVs pro Wahl-MOD zu absolvieren sind
um das Modul positiv abzuschließen.
Würden pro Wahl-MOD alle 4 LVs gewählt werden, fallen dennoch nur 6 ECTS pro Modul in die Gesamtbewertung, da für die Berechnung die ECTS auf Modul-Ebene und nicht LV-Ebene verwendet werden.
In der Rubrik Best Practice sind weitere Beispiele zu möglichen Abbildungsmodellen angeführt und werden laufend ergänzt.