zurück zur Übersicht

Anlegen eines Praktikums (FAS)

Berufspraktika sind für FH-Bachelorstudiengänge verpflichtend vorgeschrieben. Es ist dabei sicherzustellen, dass ein Berufspraktikum den Ausbildungszielen des STG entspricht und die Studierenden gemäß ihres Qualifikationsniveaus eingesetzt werden. Der Fachhochschulrat hat beschlossen, dass die Integration von Berufspraktika in FH-Masterstudiengängen nur unter den bestimmten Voraussetzungen (siehe Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria) zulässig ist.

Die zugehörigen Informationen eines Berufspraktikums werden - analog zu Bachelor- und Masterarbeiten - mittels Eingabemaske im Bereich Details erfasst:

Jeder Eingabevorgang wird per Klick auf Speichern abgeschlossen.